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Letzte Aktualisierung:Mo, 04.11.2024

Hochzeit

Glückwunsch zu Ihrer Entscheidung zur Heirat! Wir raten Ihnen, sich bezüglich Ihrer Entscheidung, in Deutschland zu heiraten, persönlich an die Konsularabteilung zu wenden und nach den neuesten Informationen bezüglich dieses Ereignisses zu fragen, um sicherzustellen, dass das Ereignis für Sie und Ihre Gäste eine schöne Erfahrung bedeutet.

Wichtige Informationen

  1. Eine der Partner der Hochzeit sollte sri-lankischen Staatsbürger sein und der Botschaft seine Hochzeit anzeigen. Formulare sind auf Anfrage bei der Konsularabteilung erhältlich.
  2. Die Hochzeit kann nach Ablauf von zwölf Arbeitstagen nach Erhalt der Heiratsanzeige durch die Konsularabteilung registriert werden und innerhalb von drei Monaten ab diesem Datum stattfinden.
  3. Bitte beziehen Sie sich bezüglich der Gebühren der Eintragung einer Hochzeit auf die dafür vorgesehene Seite.
  4. Gültige Reisepässe beider Partner sollten vorgelegt werden.
  5. Zwei Zeugen, die sich ebenfalls durch Reisepässe ausweisen können, sollten bei diesem Anlass anwesend sein.

Erforderliche Unterlagen:

Die Originale der folgenden Dokumente werden ebenfalls zur Registrierung der Hochzeit benötigt:

Antragsteller bei der Konsularabteilung sollten zwei (2) Kopien der relevanten Dokumente beibringen, die notwendig sind für Reisepässe, Registrierung von Geburten sowie Namensänderungen nach Scheidungen oder Hochzeiten.

  • Reisepass
  • Bescheinigung, die bestätigt, dass die Partner unverheiratet sind. Hierzu kann auch ein von der Konsularabteilung ausgestelltes "Unmarried Certificate" vorgelegt werden.
  • Heiratsanzeige
  • Anmeldung am Wohnort
  • Quittung über gezahlte Gebühren

Hochzeit von zwei srilankischen Staatsbürgern

Beide Parteien sollten ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, das durch den Grama Niladari (Village Headman) im Heimatort des Antragsstellers unterzeichnet, durch den Divisional Secretary beglaubigt und durch die Consular Division of the Ministry of Foreign Affairs, Colombo 03, überbeglaubigt ist.

Heirat zwischen einem srilankischen Staatsbürger und einem nicht-srilankischen Staatsbürger

  • Der srilankische Partner sollte ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, das durch den Grama Niladari (Village Headman) im Heimatort des Antragsstellers unterzeichnet, durch den Divisional Secretary beglaubigt und durch die Consular Division of the Ministry of Foreign Affairs, Colombo 03, überbeglaubigt ist.
  • Die andere Partei sollte ein Ehefähigkeitszeugnis der relevanten Behörde in Deutschland oder seinem Heimatland vorlegen.

Wir raten Ihnen, die Konsularabteilung zu kontaktieren, um die korrekte Durchführung der Registrierung sicherzustellen und unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Unvollständige Anträge werden abgelehnt.