Das seit März 2020 eingeführte Verfahren für Inbound-Reisende nach Sri Lanka wird hiermit auf der Grundlage der gemeinsamen Entscheidung des Außenministeriums, des Einwanderungsministeriums und der Zivilluftfahrtbehörde sowie der von der Presidential Task Force for Economic vereinbarten Entscheidung wie folgt überarbeitet Wiederbelebung und Armutsbekämpfung.
Das folgende Verfahren tritt am 26. Dezember 2020 in Kraft.
1. Die Regierung von Sri Lanka (Außenministerium und Nationales Zentrum für die Verhütung des Ausbruchs von Covid-19 (NOCPCO)) wird in Abstimmung mit den Auslandsvertretungen von Sri Lanka für Migranten, Studenten, Patienten, kurz, spezielle Rückführungsflüge für die staatlichen Quarantäneeinrichtungen organisieren Inhaber eines befristeten Visums, Regierungs- und Militärbeamte
2. i. Sri Lanker und Ausländer srilankischer Herkunft (Inhaber der doppelten Staatsbürgerschaft) dürfen jedoch ohne Zustimmung des Außenministers (oder der Zivilluftfahrtbehörde) vorbehaltlich der Begrenzung von auf kommerziellen Flügen / Nicht-Rückführungsflügen nach Sri Lanka reisen Passagiere pro Flug, die von der Zivilluftfahrtbehörde festgelegt wurden, basierend auf der Zustimmung / Konsultation von NOCPCO, sofern die bezahlte Quarantäne in einem bestimmten Hotel eingehalten wird.
2 ii. Es liegt in der alleinigen Verantwortung der betreffenden Fluggesellschaft, sicherzustellen, dass die Passagiere, die gemäß der oben genannten Vereinbarung an Bord zugelassen sind, die bezahlte Quarantäne strikt einhalten.
Die Überarbeitung des Verfahrens für Inbound-Reisende wird auf der Grundlage weiterer Bewertungen neuer Richtlinien überprüft.
Außenministerium
Colombo
21. Dezember 2020