05122024Do
Letzte Aktualisierung:Mi, 20.11.2024

Aussetzung der Visagebühren für bestimmte Staaten

VisafreeTouristen, die Reispässe für die unten angegebenen Länder besitzen und im Zeitraum vom 01.08.2019 bis 31.01.2020 nach Sri Lanka reisen, sind von der ETA-Gebühr befreit, um die touristischen Reisen aus den betreffenden Ländern zu fördern. Diese Regelung wurde am dem 26.02.2020 bis zum 30.04.2020 verlängert.

Allerdings werden ausländische Staatsbürger, die Sri Lanka besuchen wollen, weiterhin aufgefordert, ein ETA zu beantragen. Es wird gebeten, das Visum bereits vor der Anreise zu beantragen, um unnötige Wartezeiten bei der Einreise zu vermeiden.

Die betreffenden Länder sind wie folgt:

Die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und das Vereinigte Königreich)

sowie Thailand, die Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Australien, Südkorea, Kanada, Singapur, Neuseeland, Malaysia, Schweiz, Norwegen, Kambodscha, China, Indien, Indonesien, Israel, Ukraine, Philippinen, Russland und Island

Besucher werden gebeten, ihre Visa for der Abreise auf der Internetseite eta.gov.lk zu bestellen - Bezahlung einer Visagebühr wird nicht notwendig sein - um Wartezeiten bei der Einreise zu vermeiden. Wir bedauern, dass bereits gezahlte Visagebühren aus Verwaltungsgründen nicht erstattet werden können.