Information für Inhaber srilankischer Pässe im Ausland

SL PassportWie aus dem Sri Lanka Immigration & Emigration Act of No. 20 of 1948 mit Änderung durch den Act No. 07 of 2015 hervorgeht, ist es verpflichtend, biometrische Daten von allen Antragstellern für Reisepässe zu sammeln. Daher müssen alle Antragsteller ihre biometrischen Daten Sri Lanka Immigration & Emigration zur Verfügung stellen.

In diesem Zusammenhang ist es vepflichtend, dass alle Antragsteller, die am 1. Januar 2018 oder danach einen Antrag auf einen srilankischen Reisepass bei einer srilankischen Botschaft im Ausland stellen, dem Department of Immigration & Emigration bei ihrer ersten Einreise nach Sri Lanka ihre biometrischen Daten zur Verfügung stellen. Die Ausreise des Antragstellers aus Sri Lanka wird nur möglich sein, wenn der Antragsteller diese Bedingung erfüllt hat.